Regelversorgung

R, wie Regelversorgung:Ein Begriff, der zunächst einmal positiv besetzt scheint: die Krankenkasse bietet eine grundlegende Versorgung, mit der jeder abgesichert ist und sich Zahnersatz leisten kann.

Befundorientiert ist sie, das heißt sie orientiert sich an der individuellen Ausgangslage des Patienten und dessen zahnmedizinischem Befund – und kommt dann jeweils für eine Standardversorgung auf.

Seit dem 1. Januar 2005 erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Kasse diesen festen Zuschuss zum Zahnersatz, wenn sie Kronen, Brücken oder anderen Zahnersatz benötigen. Für ein und denselben Befund gibt es stets den gleichen Betrag.

Doch dies ist nur die halbe Wahrheit, denn die Regelversorgung deckt wirklich nur die Basis ab, der Rest läuft über das Portemonnaie des Patienten.

Zwar lässt sie sich steigern durch den Nachweis eines lückenloses Bonusheftes, das seinerseits Nachweis für kontinuierliche, jährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt ist und das über zehn oder besser mehr Jahre, doch ausreichen wird dies zum Beispiel für Zahnimplantate immer noch kaum.

 

Fest steht, dass die Regelversorgung deshalb entweder

  • mit weiteren Finanzmitteln angereichert werden muss, wie zum Beisiel den Zahlungen einer Zahnzusatzversicherung

oder

  • der Patient darauf setzen muss, dass der Preis für den anvisierten Zahnersatz insgesamt sinkt, zum Beispiel durch Zahnersatz aus dem Ausland oder ein konsequentes Vergleichen der Dentaldienstleister und geschicktes Ausnutzen des (Preis-) Wettbewerbs.

Man unterscheidet zudem zwischen einer sogenannten gleichartigen und andersartigen Versorgung als: Wenn zum Beispiel die Regelversorgung eine Brücke ist, der Patient diese zudem aber keramisch verblenden möchte, dann erhält der Patient nur etwa die Hälfte der normalen Brücke als Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung. Das darüber hinausgehende Extra zahlt der Patient selbst.

Der Zahnarzt rechnet die normale Versorgung mit der Brücke nach Kassensatz ab, die darüber hinausgehende nach der kostspieligeren GOZ.

Bei einer komplett andersartigen Versorgung – zum Beispiel eine Implantatkonstruktion statt einer Brücke – läuft es genauso, nur dass der Zahnarzt das Ganze komplett als Privatleistung nach der GOZ abrechnet.

Anhand dieser Beispiele zeigt sich, wie wichtig es sein kann, bei Zahnersatz finanziell auch jenseits der Regelversorgung zu denken und als Patient rechtzeitig zu planen.