Gesetzliche Krankenversicherung

G, wie gesetzliche Krankenversicherungen: Diese übernehmen seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr prozentual die Aufwendungen für Zahnersatz, sondern leisten nur noch befundbezogene Festzuschüsse – einen Regelsatz, der sich am Befund und nicht an der Behandlungsmethode orientiert.

Das heißt zum einen, dass man als Patient – gemeinsam mit seinem Zahnarzt – zwar frei aus verschiedenen Behandlungen wählen kann, zum Beispiel festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz, Zahnbrücke oder Implantat, dass man andererseits aber immer seinen Eigenanteil im Blick behalten sollte.

 

Missverständnisse mit der Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung und der Zahnersatz – eine lange Geschichte, die des öfteren voller Missverständnisse und mancher Irrwege steckt.

Fest steht nur, dass es entgegen mancher Annahme nie so war, dass Krankenkassen künstliche Zähne zu einhundert Prozent übernommen haben und dass von dort an eine Abwärtsspirale eingesetzt hat: immer weniger, immer seltener, immer standardisierter.

Wohl aber haben sich die Finanzierungs- und Zahlungsmodelle chronologisch geändert sowie die Voraussetzungen zum Erhalt von Zuschüssen den gesellschaftlichen Herausforderungen und der finanziellen Lage der Versicherungen selbst angepasst. Und diese sind in der Tat manches Mal mit höheren Eigenanteilen für Patienten einhergegangen.

Ergebnis zuletzt war die Regelversorgung und der sogenannten befundorientierte Festzuschuss, die seit dem Jahr 2005 gelten.

Spätestens damit sollte jedem klar sein: Allein auf die gesetzlichen Krankenversicherungen können Patienten bei Zahnersatz nicht bauen. Die Finanzierung sollte angereichert werden mit weiteren Zutaten, wie Bonusheften – welche die Krankenkassenzuschüsse erhöhen –, mit Zahnzusatzversicherungen oder mit alternativen Modellen, wie Auslandszahnersatz, der längst in der Mitte des Gesundheitssektors angekommen ist.

 

Dentallabore im Ausland

Krankenkassen selbst weisen aktiv auf Sparpotenziale hin, verweisen auf Zahnärzte, die mit Auslandslaboren kooperieren, vergeben selbst Gütesiegel für herausragende Dentallabore im Ausland oder vermitteln preisgünstige Dentaldienstleister.

Für viele Patienten sollten sie deshalb ein erster Ansprechpartner sein, wenn Zahnersatz ansteht und nicht erst ins Spiel kommen, wenn der Heil- und Kostenplan, wie es verpflichtend ist, eingereicht wird, um den Regelzuschuss zu beantragen.