Heil- und Kostenplan

H, wie Heil- und Kostenplan: Der Zahnarzt erstellt nach der eingehenden Analyse und Diagnose einen sogenannten HKP Heil- und Kostenplan – einen dentalen Kostenvoranschlag.

Dieser muss zum Beispiel bei der Krankenkasse eingereicht werden, um den Regelzuschuss zu beantragen, gilt aber für Patienten auch als Vergleichsbasis zwischen verschiedenen Zahnärzten und/oder Dentallaboren.

Ohnehin spielt der HKP beim Zahnersatz eine wichtige Rolle: er wird nicht einfach von den Zahnärzten erstellt und dem Patienten vorgelegt, er entsteht im Idealfall in enger Absprache und direkter Kommunikation zwischen Zahnarzt und Patient.

Was erwartet der Betroffene von seinen neuen Zähnen, welches Material kommt für ihn in Frage, festsitzende Variante oder doch herausnehmbar und nicht zuletzt: Was ist er bereit zu zahlen, wieviel möchte und kann er investieren?

Vom letzteren Aspekt hängt heute das meiste, wenn nicht gar alles ab, wenn es um die neuen Kronen, Brücken oder sogar Zahnimplantate geht.

Der Heil- und Kostenplan ist dabei nie als Fixum zu sehen – im Laufe der Zahnbehandlung kann und muss er nicht selten angepasst werden, die letztendliche Rechnung für den Patienten kann abweichen. Aber das sollte jedem von vornherein klar sein, denn Zahnersatz ist hochgradig individuell und nie einhundertprozentig im Vorhinein zu planen.

 

HKP als Grundlage

Der HKP ist heute auch Grundlage für den Patienten, selbstständig den Wettbewerb der Dentaldienstleister untereinander für sich zu nutzen: Er kann verschiedenen Zahnärzten vorgelegt werden, die ihrerseits einen abweichenden und mitunter günstigeren HKP erstellen können.

Bei sogenannten Zahnauktionen im Internet wird er gar online gestellt und zum „Unterbieten“ freigegeben.

Ob diese Entwicklung zu begrüßen ist, sei dahingestellt, doch sie dient dem Patienten als potenzieller Weg in die Sparzone des Zahnersatzes.