Gesetzliche Krankenversicherung
G, wie gesetzliche Krankenversicherungen: Diese übernehmen seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr prozentual die Aufwendungen für Zahnersatz, sondern leisten nur noch befundbezogene Festzuschüsse – einen Regelsatz, der sich am Befund und nicht an der Behandlungsmethode orientiert. Das heißt zum einen, dass man als Patient – gemeinsam mit seinem Zahnarzt – zwar frei aus verschiedenen […]